Erich Niederhauser aus Recherswil SO wollte seinen Skoda Octavia letzten August für 41'550 Franken im Internet verkaufen. Der 67-Jährige inserierte sein Fahrzeug auf dem Portal Autoscout24. Eine Woche später meldete sich die Garage NGT Automobile GmbH mit Sitz in ­Derendingen SO. Der Geschäftsführer behauptete, er habe einen Käufer für den Skoda, und bot an, den Verkauf sogleich abzuwickeln. «Er wollte das Auto für eine Testfahrt abholen und mir den Erlös nach dem Verkauf weitergeben», sagt Niederhauser.

Er übergab dem Garagisten das Auto, behielt ­jedoch den Fahrzeugausweis zurück und verlangte vom Händler eine Unterschrift unter die Vereinbarung. Erich Nie­der­hauser wähnte sich damit auf der sicheren Seite.

Der Autohändler tauchte erst am Abend wieder auf, ohne Geld und ohne den Skoda. Er behauptete, das Auto verkauft zu haben. Das Geld werde er innert drei Tagen auf Niederhausers Konto einzahlen. Tags darauf wurde diesem die Sache suspekt. Er forderte den Händler auf, das Geld zu überweisen. Doch dieser zahlte nicht. Niederhauser erstattete Anzeige.

Händler in mehrere Verfahren verwickelt

Auf dem Polizeiposten fiel er aus allen Wolken: «Die Polizisten sagten mir, ich sei einer von vielen, die dem Händler auf den Leim gegangen sind.» Das bestätigen die Verfahrens­akten der Staatsanwaltschaft Solothurn. Der Händler soll zwischen März und August 2023 mindestens sieben weitere Autobesitzer geprellt haben. Beispiele:

  • 5. Juli 2023: Der Auto­händler sollte ein Fahrzeug reparieren. Statt es zu flicken, soll er es ohne Einwilligung des Besitzers weiterverkauft haben.
  • 2. August 2023: Ein Geschädigter meldet der Polizei, der Händler habe seinen Porsche Panamera Turbo ohne sein Wissen und ohne seine Einwilligung weiterverkauft.
  • 5. August 2023: Der Händler wird angezeigt, weil er einen Porsche Macan verkauft und das Geld kassiert haben soll, ohne das Auto auszuliefern.

Insgesamt geht es um eine Deliktsumme von 236'133 Franken, die sich der Auto­händler erschlichen haben soll. Gegen ihn laufen mehrere Strafverfahren wegen Veruntreuung, mehrfachen Betrugs und eventuell gewerbsmässigen Betrugs. Aus den Akten geht hervor, dass er schon 2020 rechtskräftig wegen Veruntreuung verurteilt wurde. Der Gerichtspräsident in Solothurn eröffnete zudem im letzten Dezember den Konkurs über die Garage NGT Automobile GmbH.

Der K-Tipp konfrontier­te den Autohändler mit den Vorwürfen. Seine Anwältin schreibt: «Ich kann Ihnen wegen der laufenden Straf­untersuchung keine Stellungnahme abgeben.» Für ihren Mandanten gelte die Unschuldsvermutung.

Erich Niederhauser fand seinen Skoda wieder – über ein Inserat bei Autoscout24. Der Händler hatte das Auto bereits einer anderen Garage verkauft. «Diese zahlte mir aber nur eine Abfindung von 12'500 Franken, als ich sie darauf hinwies.»

Der Garagist war nicht verpflichtet, Niederhauser das Auto zurückzugeben. Denn er kaufte den Wagen gutgläubig vom vorherigen Besitzer, ohne zu ahnen, dass diesem das Auto nicht gehörte.