Vergangenen September besuchte Klaus Reber (Name geändert) zusammen mit seiner Frau Verena eine Ausstellung von Möbel Hubacher in Rothrist AG. Das Ehepaar aus dem Kanton Solothurn wollte seine 20 Jahre alten Betten durch zwei neue ersetzen. In der Ausstellung entschieden sich Rebers für zwei Boxspringbetten zum Preis von insgesamt 4548 Franken. Der 66-jährige Klaus Reber ­unterschrieb den Kaufvertrag und leistete eine Anzahlung von 2348 Franken.

Mitte November wurden die Betten geliefert. Klaus Reber hatte zuvor die restlichen 2200 Franken des Kaufpreises bezahlt. Bei der Montage stellte er fest, dass das Möbelhaus die falschen Betten geliefert hatte. Sie entsprachen nicht dem bestellten und bereits bezahlten Modell.

Reber telefonierte sofort dem damaligen ­Verkäufer. Nach längerem Hin und Her gab das Möbelhaus Hubacher zu, dass es die ­falschen Betten geliefert hatte. Doch darauf geschah weiter nichts. «Ich telefonierte drei Mal und ging einmal beim Möbelhaus persönlich vorbei», erzählt Klaus Reber.

Mitte Januar hatte Reber genug. Er schaltete die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Ein Jurist forderte die Möbelfirma auf, die ­gelieferten Betten durch die ursprünglich bestellten Betten auszutauschen. Doch das war nicht mehr möglich. Möbel Hubacher räumte ein, dass das bestellte Modell nicht mehr lieferbar sei.

Schliesslich holte das ­Möbelhaus im März die falschen Betten ab und zahlte dem Ehepaar den Kaufpreis von 4548 Franken zurück. Klaus Reber: «Ich bin nach einer so langen Wartezeit sehr erleichtert.»