Wer ein Paket wegen Abwesenheit nicht entgegennehmen kann, findet im Briefkasten eine Abholungseinladung. Der Pöstler vermerkt darauf, bei welcher Poststelle und bis wann der Empfänger die Sendung abholen kann. Nach Ablauf dieser Frist schickt die Post das Paket an den Absender zurück.

Gut zu wissen: Die Abholfrist für Pakete lässt sich auf Post.ch im Internet verlängern. Dazu gibt man den auf der Abholungseinladung aufgedruckten Code hier ein. Dafür ist kein Post-Internetkonto nötig. Wer ein solches hat, kann die ­Frist auch mit der Sendungsnummer verlängern, die in der ­Paketverfolgung im Internet ersichtlich ist. Empfänger können ein Paket aus der Schweiz mit einer Verlängerung maximal 21 Tage nach versuchter Zustellung abholen. Bei Auslandpaketen lässt sich die Frist von 15 auf 29 Tage verlängern.